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BFH, 06.03.2003 - XI R 3/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1 § 16
Betriebsgrundstück; Betriebsveräußerung - datenbank.nwb.de
Steuerbegünstigte Veräußerung eines Gewerbebetriebs bei Vermietung eines Grundstücks an den Erwerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirtschaftsgüter eines Einzelunternehmens ; Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs; Beendigung der bisherigen Tätigkeit; Wesentliche Betriebsgrundlagen ; Fortsetzung einer Einzelfirma als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Aufspaltung in ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98
- BFH, 06.03.2003 - XI R 3/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.01.1997 - XI R 23/96
Für Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung bei Beteiligung des …
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - XI R 3/02
Sollte das erworbene bebaute Grundstück dem bisherigen Einzelunternehmen zuzuordnen sein, wäre eine wesentliche Betriebsgrundlage zurückbehalten worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 1997 XI R 23/96, BFHE 182, 216, BStBl II 1997, 437;… BFH-Beschluss vom 3. April 2001 IV B 111/00, BFH/NV 2001, 1252;… Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., 2003, § 16 Rz. 100). - BFH, 03.04.2001 - IV B 111/00
Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - XI R 3/02
Sollte das erworbene bebaute Grundstück dem bisherigen Einzelunternehmen zuzuordnen sein, wäre eine wesentliche Betriebsgrundlage zurückbehalten worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 1997 XI R 23/96, BFHE 182, 216, BStBl II 1997, 437; BFH-Beschluss vom 3. April 2001 IV B 111/00, BFH/NV 2001, 1252;… Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., 2003, § 16 Rz. 100).
- FG Hamburg, 16.10.2017 - 2 K 215/16
Berücksichtigung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer/Betriebsstätte
Dies gilt erst recht für ein Büro, das dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entspricht (zu einer derartigen Konstellation BFH-Urteil vom 8. September 2016 III R 62/11, BStBl II 2017, 163, sowie BFH-Urteil vom 20. November 2003 XI R 3/02, BStBl II 2005, 203, wonach die Bestimmung für den Publikumsverkehr voraussetzt, dass die Räume über einen eigenen Eingangsbereich verfügen, der sich erkennbar von den privat genutzten Räumlichkeiten absetzen und keine unmittelbare räumliche Verbindung zu diesen aufweist).